Leistungsspektrum
01
Standort- und Marktanalyse
Standorteigenschaften und Marktentwicklung bedürfen einer gründlichen Analyse. Sie schafft die Voraussetzung zur präzisen Definition von Zielgruppen, Preisen, Mengen und Absorptionsfähigkeit. Denn von diesen Rahmenbedingungen hängen Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eines jeden Nutzungskonzeptes ab, sie bestimmen die Marktchancen jeder Projektentwicklung.
Bei der Analyse ist grundsätzlich zu klären: Welche Qualitäten hat der Standort? Welche Wertigkeit hat er angesichts von Marktentwicklung und Wettbewerbssituation? Welche Nutzungen kommen für ein Projekt infrage?
02
Projektidee, Konzept, Projektimage
Die Projektidee gibt idealerweise die bestmögliche Antwort auf die jeweiligen, durch die Standort- und Marktanalyse ermittelten Rahmenbedingungen. Sie muss auf Anhieb einleuchten, überzeugen begeistern – sie muss „zünden“.
Denn nur dann eignet sie sich als Basis für ein Konzept, das alle Potenziale nutzt und die vielfältigen Anforderungen an das Projekt erfüllt.
Gestalterische und planerische Leitlinien werden entwickelt, die das Projektimage positiv beeinflussen und die Projektidee durch alle Phasen hindurch tragen und im Objekt erkennbar machen.
03
Machbarkeitsstudie
Die Entwicklung einer Immobilie ist komplex: Sie wird von unterschiedlichsten Faktoren, Fachdisziplinen und Stakeholdern beeinflusst. Werden dabeiAspekte übersehen oder Kriterien falsch bewertet, kann sich dies auf das Projektergebnis unter Umständen sehr negativ auswirken.
Die Machbarkeitsstudie klärt, ob die Voraussetzungen für den Projekterfolg vorliegen, und dient als sichere Grundlage für die Investitionsentscheidung. Fällt diese positiv aus, liefert die Machbarkeitsstudie gleich den zielgerichteten Fahrplan zum Projekterfolg für alle Beteiligten.
04
Baurechtschaffung
Baurechtliche Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung sowie zur bebaubaren Fläche geben den Rahmen für die Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeit eines Grundstücks vor und damit für die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie.
Das schlüssigste Konzept bleibt auf dem Papier, wenn es nicht genehmigungsfähig ist. Daher ist es notwendig, die baurechtlichen Vorgaben bereits zu Beginn des Projektes zu klären. Sind sie nicht hinreichend, müssen sie für das Vorhaben entwickelt und vertraglich abgesichert werden, um schnell zur Genehmigungsreife zu gelangen.
05
Masterplanung
Städtebauliche Vorhaben erfordern eine tragfähige, das heißt solide und gleichzeitig flexible Masterplanung. Denn oft werden sie in zeitlichen Abschnitten realisiert, oder es treten Veränderungen ein, die das Projekt etwa bezüglich der Nachfrage oder der Zielgruppe beeinflussen.
Der Masterplan muss so angelegt sein, dass er jederzeit auf solche Entwicklungen abgestimmt werden kann. Dabei wird gewährleistet, dass die Anpassungen nicht zu Lasten der städtebaulichen und räumlichen Qualität gehen und die Ansprüche der Zielgruppe immer im Zentrum stehen.
06
Denkmalgeschützte Objekte
Die Denkmaleigenschaft eines Objektes hat Auswirkungen auf Nutzung, Baukosten, Bauphysik, steuerliche Behandlung und viele andere Aspekte.
Die Projektentwicklung im denkmalgeschützten Bestand kann erhöhte Genehmigungsrisiken in sich bergen. Durch professionelle Vorbereitung, sensibles Vorgehen und mit dem entsprechenden Verhandlungsgeschick bei den zuständigen Behörden lassen sich diese minimieren. Dann kann die Denkmaleigenschaft als Alleinstellungsmerkmal auch einen wirtschaftlichen Mehrwert der Baumaßnahmen erbringen.