Die Denkmaleigenschaft eines Objektes hat Auswirkungen auf Nutzung, Baukosten, Bauphysik, steuerliche Behandlung und viele andere Aspekte.
Die Projektentwicklung im denkmalgeschützten Bestand kann erhöhte Genehmigungsrisiken in sich bergen. Durch professionelle Vorbereitung, sensibles Vorgehen und mit dem entsprechenden Verhandlungsgeschick bei den zuständigen Behörden lassen sich diese minimieren. Dann kann die Denkmaleigenschaft als Alleinstellungsmerkmal auch einen wirtschaftlichen Mehrwert der Baumaßnahmen erbringen.